Sobald die Franchise pro Kalenderjahr ausgeschöpft ist, übernimmt die Krankenkasse 90% der Kosten. 10% tragen Sie selbst. Dieser Betrag wird Selbstbehalt genannt und ist ein Teil Ihrer Kostenbeteiligung.
Der Selbstbehalt bei Erwachsenen beträgt 10% bis maximal CHF 700.- pro Kalenderjahr. Bei Kindern beträgt der Selbstbehalt 10% bis maximal CHF 350.-.
Der Selbstbehalt beträgt immer 10% der Behandlungskosten und ist fällig, sobald die Franchise pro Kalenderjahr ausgeschöpft ist. Die Krankenkasse übernimmt ab dann 90% der Kosten.
Ist der Selbstbehalt aufgebraucht, übernimmt die Krankenkasse 100% der Kosten, die von der Grundversicherung übernommen werden.